Strafrechtlicher Notdienst: 0151 / 21 28 24 03 info@anwalt-hechingen.de 07471 / 70 20 940a
RAin Jetter-Strecker
Zu schnell gefahren, den Sicherheitsabstand unterschritten, eine rote Ampel überfahren oder unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren?
Sollte Ihnen ein solcher Verstoß oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden, machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch und nehmen anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Es ist nicht empfehlenswert, ohne den genauen Inhalt der Ermittlungsakte zu kennen selbst eine Stellungnahme abzugeben. In diesen Fällen können Sie sich um Kopf und Kragen reden und aus Unerfahrenheit meist schwerwiegende Fehler begehen, die im Nachhinein nur schwer wieder zu beseitigen sind.
Sollten Sie einen Anhörungsbogen oder ein Zeugenfragebogen erhalten haben sind Sie nicht verpflichtet auf diesen zu reagieren. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Der Hinweis im Anhörungsbogen, dass Sie verpflichtet sind, Angaben zu machen ist irreführend. Sie sind lediglich verpflichtet der Behörde Ihre personenbezogenen Angaben im Sinne des § 111 OwiG anzugeben. Diese liegen der Behörde jedoch grundsätzlich vor, wenn der Fragbogen an Ihre Adresse versendet worden ist.
Spätestens nach Erhalt des Bußgeldbescheides sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Zahlreiche Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Unter anderem können in folgenden Punkten Fehler enthalten sein:
Fehler in diesen Punkten können dazu führen, dass das Verfahren gegen Sie eingestellt werden kann.
Vor allem bei einem drohenden Fahrverbot oder einer Punkteandrohung sollten Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen und sich gegen den Bußgeldbeschied zur Wehr setzen.